Startegie – Immobilien und Scheidung

Auszahlung, Verkauf oder Weiternutzung? Über die Zukunft der eigenen Immobilie sollte im Scheidungsfall erst nach Konsultation eines Fachmanns entschieden werden.

Der Bund des Lebens hält leider nicht immer für die Ewigkeit. Deshalb ist es wichtig, dass Sie sich darüber im Klaren sind, was mit Ihren Vermögenswerten im Falle einer Scheidung geschieht. Sorgen Sie in diesem Fall für eine reibungslose Abwicklung.

Was passiert mit der Immobilie bei einer Scheidung?

Steht der Entschluss zur Scheidung fest, stellen sich natürlich zahlreiche Fragen, die vor allem die Vermögenswerte der ehemaligen Ehepartner betreffen. Grundsätzlich gilt, dass zunächst der Ehevertrag in Augenschein genommen werden sollte. Dieser regelt den Umgang mit Werten, die bereits in die Ehe eingebracht worden sind. So ist hier meist festgelegt, dass jeder das Eigentum, welches er bereits vor der Heirat besaß, auch behalten darf. Eine Scheidung hat in diesem Szenario nur Auswirkungen auf Vermögensgegenstände, die während der Ehe angeschafft wurden. Kaufen Sie also beispielsweise mit Ihrem Ehepartner ein Haus, so unterliegt dies den Regelungen im Ehevertrag. Per Gesetz erhält jeder Ehepartner die Hälfte des Eigentums – ganz egal, wie viel individuell investiert worden ist. Ausnahmen können jedoch im Ehevertrag festgelegt werden.

Welche Optionen haben Sie?

Wenn die Scheidung unausweichlich ist, gibt es mehrere Verfahrensweisen für den Umgang mit einer gemeinsam angeschafften Immobilie. Welche das sind, werden wir Ihnen nachfolgend detailliert auflisten.

Auszahlung eines Partners

Ist einer der beiden Partner daran interessiert, die Immobilie zu behalten, so bietet sich die Möglichkeit der Auszahlung an. Hier wird der Wert der Immobilie durch einen Fachmann bestimmt und anhand des Wertgutachtens ein Betrag festgelegt, welcher Ehepartner A an Ehepartner B bezahlen muss. Die Calental Immobilienvermittlung GmbH stellt Ihnen gerne einen passenden Experten in Sachen Immobilienbewertung zur Seite, um diesen Prozess möglichst schnell abzuwickeln. Ein Verkauf ist in dieser Situation nicht nötig, da ein Ehepartner das Objekt entweder selbst nutzen oder als Kapitalanlage behalten möchte. Dieses Prozedere ist vor allem bei Einfamilienhäusern üblich.

Verkauf der Immobilie

Eine zweite und durchaus häufig genutzte Option ist der Verkauf der Immobilie. Durch den Erlös wird ein etwaiger Kredit abbezahlt und die übrigen Einnahmen werden fair auf beide Parteien aufgeteilt.

Weiternutzung als Kapitalanlage

Die dritte Option ist, dass die beiden ehemaligen Ehepartner die Immobilie wie gewohnt bewirtschaften. Dies kann vor allem bei Kapitalanlagen so gehandhabt werden. Es entsteht zwar ein höherer Verwaltungsaufwand, da sowohl Einnahmen als auch Ausgaben in gleichen Teilen auf jede Partei aufgeteilt werden, dennoch ist dies eine Option, die Sie durchdenken sollten.