Service – Immobilienbewertung

Vergleichs-, Ertrags- oder Sachwertverfahren? Die Wahl der korrekten Bewertungsmethode ist für die adäquate Wertermittlung einer Immobilie unerlässlich.

Sowohl bei Kauf als auch bei Verkauf einer Immobilie möchten beide Seiten wissen, welcher Betrag für ein Objekt gerechtfertigt wäre. Vor jeder Immobilientransaktion ist also eine Immobilienbewertung für alle Beteiligten sinnvoll. Da die Nachfrage nach dieser Dienstleistung zudem steigt, springen auch immer mehr Online-Plattformen auf diesen Zug auf und bieten Immobilienbewertungen an. Was diese Web-Firmen jedoch nicht verraten, ist, dass Ihre Daten an diverse Maklerunternehmen übermittelt werden – und das ganze ohne Ihr Wissen. Sie sollten also unbedingt darauf achten, welche Daten Sie an welches Online-Portal weitergeben, um sich vor unerwünschten Anfragen zu schützen.

Lassen Sie Ihre Immobilie deshalb von uns bewerten. Wir führen die Bewertung mit unseren erfahrenen Partnern seriös und diskret durch. Ihre Daten sind bei uns sicher, denn wir verpflichten uns, Ihre Informationen unter keinen Umständen weiterzugeben – es sei denn, Sie wünschen dies ausdrücklich. Darüber hinaus wird Ihre Immobilie bei uns manuell bewertet; wir können also viel gezielter auf Ihre individuellen Bedürfnisse eingehen als ein Online-System.

Unterschiedliche Bewertungsverfahren

Insgesamt gibt es drei unterschiedliche Methoden, um eine Immobilie ordnungsgemäß und gesetzeskonform zu bewerten. Diese werden wir Ihnen nachfolgend kurz und kompakt aufzeigen.

Für Eigentumswohnungen: Das Vergleichswertverfahren

Das wohl unkomplizierteste Verfahren für eine Immobilienbewertung ist das Vergleichswertverfahren. Hier werden die kürzlich verkauften Eigentumswohnungen analysiert, um einen mittleren Preis pro Quadratmeter auszugeben. Dieser durchschnittliche Preis wird dann auf die Fläche der zu bewertenden Eigentumswohnung angewandt, sodass Sie schnell und einfach einen ungefähren Wert für Ihre Wohnung erhalten. Zu berücksichtigen sind dabei jedoch unbedingt die Lage sowie die Ausstattung der Wohnung.

Für Renditeimmobilien: Das Ertragswertverfahren

Für Kapitalanleger ist besonders das Ertragswertverfahren interessant. Wie der Name bereits vermuten lässt, werden hierbei vor allem die Erträge, also die Mieteinnahmen, berücksichtigt. Diese werden mit einem festgesetzten Zinssatz verzinst, um einen finalen Wert zu erhalten. Der Zinssatz ist im jeweiligen Grundstücksmarktbericht zu finden und spiegelt in etwa den Kaufpreisfaktor wider. Zusätzlich müssen etwaige Kosten für anstehende Sanierungen abgezogen werden, um einen aussagekräftigen Immobilienwert zu erhalten. Auch die Restnutzungsdauer des Objekts sollte berücksichtigt werden.

Für eigengenutzte Immobilien: Das Sachwertverfahren

Das Sachwertverfahren wird hauptsächlich bei Einfamilienhäusern angewandt. Hier wird sowohl der Preis für das Grundstück als auch der Preis für die Bebauung ausgewiesen. Der Grundstückspreis wird anhand des Grundstücksmarktberichts ermittelt. Dieser weist einen Preis pro Quadratmeter für ein durchschnittliches Grundstück aus. Etwaige Einschränkungen, wie beispielsweise eine Hanglage, müssen vom Bewerter zusätzlich berücksichtigt werden.

Die Bebauung wird darüber hinaus pro Kubikmeter umbautem Raum oder alternativ pro Quadratmeter berechnet. Hier spielt vor allem die Ausstattung sowie die Restnutzungsdauer eine Rolle. Deshalb ist eine Besichtigung für eine Bewertung nach dem Sachwertverfahren nahezu unerlässlich.

Mit uns erhalten Sie auch Wertgutachten

Benötigen Sie, beispielsweise im Zuge einer Erbauseinandersetzung, ein komplettes Wertgutachten, so fertigen wir Ihnen das mit Hilfe unserer Partner selbstverständlich auch gerne an. Hier erhalten Sie Einsicht in sämtliche Parameter, die bei der Bewertung Ihrer Immobilie zu Buche schlagen – beispielsweise die geschätzte Restnutzungsdauer und etwaige vom Gutachter festgestellte Sanierungsbedarfe. Dieses Wertgutachten können Sie dann verwenden, um die eine Seite der Erbengemeinschaft auszuzahlen. Alternativ legen Sie es einem potenziellen Käufer vor. Auch die Bank ist an einem solchen Gutachten interessiert – vor allem dann, wenn Sie eine Immobilie erwerben.