Startegie – Immobilien und Erbschaft

Die Erbschaftssteuer kann auf verschiedenen Wegen deutlich reduziert werden – zum Beispiel durch eine Schenkung oder eine vorweggenommene Erbfolge.

Zwar beschäftigen sich zahlreiche Leute nicht gerne mit dem Thema, dennoch sollte eines immer im Hinterkopf bleiben: Wie wird mit den Vermögenswerten nach dem Tod eines Familienmitglieds verfahren? Welche Fallstricke gibt es bei der Erbschaft? Fallen Gebühren auf das Erbe an oder ist es steuerfrei?

Erbschaftssteuer spielt eine Rolle

Auch bei einer Erbschaft müssen Sie Steuern zahlen. Die Höhe der Erbschaftssteuer richtet sich dabei nicht nach Ihrem persönlichen Steuersatz, vielmehr tritt ein Sonderfall in Kraft. Sie werden in eine Erbschaftssteuerklasse eingruppiert und zahlen dann zwischen 7 und maximal 50 Prozent Erbschaftssteuer. Glücklicherweise hat der Staat jedoch einen Freibetrag für Erbschaften eingeführt. Dieser variiert je nach Verwandtschaftsgrad zur verstorbenen Person. Ehepartner und eingetragene Lebenspartner können beispielsweise bis zu 500.000 Euro steuerfrei erben. Kinder und Enkel, sofern die Eltern bereits verstorben sind, erhalten einen Freibetrag von 400.000 Euro. In allen anderen Fällen erhalten Enkel einen Freibetrag von 200.000 Euro. Urenkel und Eltern, die von ihren Kindern erben, können 100.000 Euro steuerfrei erben. Für alle anderen Erbschaften im Familienverhältnis fällt ein Steuerfreibetrag von 20.000 Euro an.

Muss ich das Erbe unbedingt annehmen?

In Deutschland haben Sie immer das Recht, ein Erbe auszuschlagen. Dies muss jedoch mit dem Nachlassverwalter besprochen werden. Gründe für das Ausschlagen eines Erbes sind beispielsweise, dass das Erbe mit hohen Schulden belastet ist oder andere Kosten auf den Erben zukommen. Deshalb empfiehlt es sich, das Erbe sowie zugehörige Vermögenswerte vor der Annahme des Erbes intensiv prüfen zu lassen. Ein Fachmann aus dem Immobilienbereich kann Ihnen genau sagen, welche Kosten voraussichtlich noch auf Sie zukommen werden.

Wie ist das Vorgehen in einer Erbengemeinschaft?

Häufig kommt es vor, dass Sie nicht der Alleinerbe sind, sondern in einer Erbengemeinschaft erben. Dieses Prozedere gestaltet sich etwas schwieriger als die Alleinerbschaft. Aus diesem Grund tendieren viele Erbengemeinschaften dazu, die geerbte Immobilie zu verkaufen und den Erlös aus dem Verkauf gleichsam auf die Beteiligten aufzuteilen.

Sollten Sie sich als Erbengemeinschaft dazu entschließen, die Immobilie zu behalten, ergeben sich unterschiedliche Optionen. Sie können etwa gemeinsam die Mieterträge einstreichen, indem Sie als Gemeinschaftsvermieter auftreten. Dies ist natürlich mit etwas Aufwand verbunden, weshalb Sie sich von einem Experten auf diesem Gebiet beraten lassen sollten. Kosten und Erträge müssen haargenau aufgeteilt werden, damit niemand benachteiligt wird. Eine weitere Option ist, dass die Erbengemeinschaft aufgelöst wird und nur eine Einzelperson als Besitzer der Immobilie fungiert. Diese Person zahlt die anderen Beteiligten aus und ist somit alleiniger Besitzer. Um eine exakte Wertvorstellung zu bekommen, ist bei diesem Szenario eine Wertermittlung unabdingbar.

Gibt es Optionen, die Erbschaftssteuer zu senken?

Selbstredend gibt es einige Optionen, um die Erbschaftssteuer zu senken. Beispielsweise kann noch zu Lebzeiten mit dem Vererben begonnen werden, denn: Gemäß deutschem Recht kann eine Schenkung bzw. eine vorweggenommene Erbfolge eingesetzt werden, bei der alle 10 Jahre ein Betrag an Verwandte vererbt wird. Die Freibeträge orientieren sich dabei an denen der Erbschaftssteuer – zwischen 20.000 und 500.000 Euro, je nach Verwandtschaftsverhältnis. Besonders bei Familien mit großem Vermögen ist dies eine Option. Für genauere Informationen zum Senken der Erbschaftssteuer sollten Sie sich jedoch an einen Steuerberater oder die Calental Immobilienvermittlung GmbH wenden.

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Leerstehende Immobilien, die langsam aber sicher zerfallen und keinen Mehrwert für den Eigentümer erbringen, sind gebundenes Kapital und verursachen somit immense Kosten. Deshalb sollten Sie in Betracht ziehen, eine geerbte Immobilie zu verkaufen, um vom aktuellen Immobilienboom und den damit verbundenen hohen Kaufpreisen zu profitieren.